Bankrecht – Das hat sich seit der Finanzkrise geändert – Unser Ratgeber

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XI ZR 586/15

Die Finanzkrise gab den Anlass zur Überprüfung des Bankrechts und führte zu einigen Änderungen und Anpassungen. Nicht nur in den USA, dem Ursprungsland der Krise, unterliegt die Finanzlandschaft einem schnellen Wandel.

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Individuelle Lösungsansätze

Die Regierungen zahlreicher Länder sahen sich gezwungen, Eingriffe in ihr Finanzsystem vorzunehmen. Dabei wurden individuelle Lösungsansätze ausgearbeitet und mit verschiedenen Staaten koordiniert. Veränderungen wurden vor allem im Bereich der Refinanzierung und Rekapitalisierung von Banken und deren Einlagensicherung vorgenommen. Die beschlossenen Maßnahmen einzelner Länder weisen zwar einige Gemeinsamkeiten auf, unterscheiden sich aber in zahlreichen Punkten voneinander. Länder wie die USA und Großbritannien versuchten die Krise vor allem durch Verstaatlichungen zu lösen, während in Deutschland die Bürgschaften eingedämmt wurden. Die Bankenkrise bahnte sich bereits seit einiger Zeit an. In den USA mussten Banken durch Notkredite unterstützt werden, bevor sie schließlich von größeren Banken übernommen wurden. Große amerikanische Hypothekenfinanzierer wurden verstaatlicht und das Geschäftsmodell einer Investmentbank abgeschafft.

Gemeinsamer Aktionsplatz für den Finanzsektor

Die Regierung in Washington war davon überzeugt, dass die Folgen der Finanzkrise nicht allein durch ein Konjunkturprogramm gelöst werden können. Das im Frühjahr zuvor verabschiedete Programm mit einem Umfang von 152 Milliarden USD erwies sich im Nachhinein als wirkungslos. In der Europäischen Union wurden zu der Zeit ebenfalls über ein Konjunkturprogramm nachgedacht. Mangelnde Refinanzierungsmöglichkeiten führten in manchen Fällen zu einer Teilverstaatlichung der Finanzunternehmen. Die Finanzminister gelangten bald zur Überzeugung, dass nur ein gemeinsamer Aktionsplan in der Eurozone zum Erfolg führt. Die Regierungschefs der Europäischen Union verpflichteten sich gemeinsam, Banken gezielt vor einem Zusammenbruch zu schützen und versuchten, die Finanzkrise mit Staatsgarantien und Finanzspritzen zu lösen.

Ein Aktionsplan zur Stabilisierung der Bankmärkte wurde beim G-7 Gipfel beschlossen. Mit Kapitalzuführungen und durch den Kauf von Vorzugsaktien soll das Kapital der Finanzinstitute erhöht werden. In Deutschland wurde der Kreditverkehr zwischen den Banken durch die Gewähr von Staatsbürgschaften verbessert. Weitere Informationen zum Bankrecht in Stuttgart, sowie zum Bank- und Kapitalmarktrecht im Allgemeinen finden sich unter vonbuttlar.com. In einem überarbeiteten Bankrecht werden private Spareinlagen besonders geschützt und in vollem Umfang garantiert. Die Mindestdeckungssumme wurde von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht und der Betrag im Oktober 2009 auf insgesamt 100.000 Euro angehoben.

Wirksame Maßnahmen zur Einlagensicherung

Die meisten Mitgliedstaaten der Eurozone haben wie andere EU-Länder seit der Finanzkrise Maßnahmen ergriffen, die auf eine Erhöhung der Einlagensicherung abzielen. In Frankreich wurde zu diesem Zweck eine staatliche Agentur gegründet und in Italien ein vorübergehender Tausch von Bankschuldverschreibungen in Staatsanleihen beschlossen. In Deutschland wurde nach der Finanzkrise eine Anpassung des Bankrechts vorgenommen, in dem die Regierung eine größere Rolle im Finanzsystem übernimmt. Von der Europäischen Zentralbank wurde eine Erweiterung der Liste von repofähigen Sicherheiten beschlossen. Die wichtigsten Notenbanken der Welt, zu der auch die EZB zählt, stimmten sich über eine Leitzinssenkung ab. Inzwischen konnte die Finanzkrise eingedämmt werden.

Allerdings warnen Notenbanker und Politiker davor zu glauben, dass ein Ende der Finanzkrise bisher nicht erreicht wurde. Weitere Anpassungen im Bankrecht sind daher in nächster Zeit möglich. Zudem müssen die Europäische Union und ihre Partner die geltenden Regulierungsvorschriften einer Überprüfung und Reformierung unterziehen.

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